Um eine sichere Ladung zu gewährleisten, ist es hilfreich, wenn Sie mit dem Inhalt des Paragrafen 22 der Straßenverkehrsordnung vertraut sind. Dieser schreibt vor, dass die Ladung eines Fahrzeugs so gesichert sein muss, dass sie während der Fahrt und bei plötzlichen Lenkbewegungen oder einer Vollbremsung nicht herabfallen, verrutschen, verrollen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Das Gesetz gilt für den Transport in allen Straßenfahrzeugen, also auch im privaten Auto. Der Paragraf enthält zudem Angaben über zulässige Breiten und Längen von Fahrzeugen und wie weit die Ladung beim Transportieren nach vorne und hinten sowie seitlich herausragen darf. Außerdem gibt er Auskunft über die korrekte Kennzeichnung.
Zusätzlich zu Paragraf 22 gibt auch die VDI-Richtlinie 2700 konkrete Hinweise, wie eine ordnungsgemäße Ladungssicherung aussieht und was sowohl Fahrer als auch Verlader zu beachten haben.
Was für Privatanwender noch relativ schnell zu bewerkstelligen ist, wird für Industrie- und Handelsunternehmen jedoch schnell zur Mammutaufgabe. Denn laut Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ist nicht nur Fahrer, sondern auch der Verlader für die Ladungssicherung bei der Beförderung von Gütern verantwortlich und können daher auch zu Schadensersatz und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verurteilt werden.
Um hier vonseiten des Verladers auf Nummer sicher zu gehen, haben wir eine App entwickelt, die im Zweifelsfall schnell die ordnungsgemäße Sicherung beweist. Gleichzeitig beugen Sie damit auch eventuellen Manipulationen vor.
So wird die Ladungssicherung einfach und digital vor Ort erfasst. Zusätzlich zu Fotos enthält der Vorgang auch die notwendigen Unterschriften und Checklisten. Der passende Transportauftrag ist jetzt dauerhaft in Ihrem SAP-System vorhanden und Sie können ihn mit einem Klick immer wieder abrufen.
Die Lösung klingt auch für Ihr Unternehmen interessant? Dann schauen Sie gerne im App-Center der SAP vorbei. Mehr Informationen über unsere App finden Sie hier.
Interessante Informationen zum Thema stellt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kostenlos in einem Ladungssicherungshandbuch zur Verfügung.